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04. April 2025

Wegerecht Hanegge

Wanderschuhe auf einem Bergweg

Hanegge zum Gut Menkhausen

Zur Sperrung des Weges von der Hanegge zum Gut Menkhausen erklärt der Bürgermeister:

Die Wahrung des Betretungsrechtes im Privatbesitzt befindlicher Wege sowie des Waldes fällt in die Zuständigkeit des Kreises Lippe als untere Naturschutzbehörde bzw. des Landesbetriebs Wald und Holz.
Auf Einladung des Bürgermeisters der Stadt Oerlinghausen fand daher ein Erörterungstermin mit Vertretern dieser Behörden sowie den Eigentümern der betroffenen Wegefläche statt.
Die Eigentümer weisen darauf hin, dass sich nach der Corona-Pandemie das Verhalten einiger Wanderer und Radfahrer auf den Wegen, insbesondere aber auch am und auf dem privaten Grundstück der Hofanlage deutlich verändert hat und sich wiederholt Unbefugte Zugang zu der Hofanlage und dem Grundstück verschaffen.
Der private Garten und dortige Sitz- und Spielgeräte werden von Wanderern mitbenutzt, Kastanien im Privatgarten gesammelt und PKW's abgestellt.
Hunde werden teils frei laufengelassen, Hundekot wird von den Haltern hier und am Wegesrand nicht entsorgt. Müll wird zurückgelassen und Gegenstände in den vorhandenen Teich des Privatgrundstückes geworfen.
Wiederholt wurden entlang des Weges und den Ruhebänken Lagerfeuer entzündet, teilweise hierzu auf der Hoffläche gelagertes Brennholz entwendet. Daher habe man sich letztlich zur Wegesperrung veranlasst gesehen und Hinweisschilder aufgestellt, die das Betreten des Waldes untersagen.

Die Vertreter der unteren Naturschutzbehörde sowie des Landesbetriebs Wald und Holz führten aus, dass trotz der nachvollziehbaren Verärgerung der Eigentümer über die geschilderten Vorkommnisse, das Betretungsrecht des Waldes sowie das Nutzungsrecht der Bürgerinnen und Bürger bezüglich des Weges davon unberührt bleibt und nicht einfach eingeschränkt werden kann.
Daher sind die vom Eigentümer aufgestellten Schilder mit dem ausgesprochenen Betretungsverbot des Waldes unverzüglich zu entfernen. Dies hat der Eigentümer zugesagt.
Auch die vorgenommene Wegesperrung ist nach den Ausführungen der unteren Naturschutzbehörde ohne vorherige Genehmigung unzulässig und daher zu beseitigen.
Das Recht der Bevölkerung zur Nutzung eines Weges zu Erholungszwecken sei ein hohes Gut, was von den Eigentümern zu beachten ist. Eine Genehmigung zur Sperrung eines derartigen Weges ist gleichzeitig an sehr hohe Hürden gebunden und alleine aus den von den Eigentümern dargestellten Vorfällen rund um die Hofanlage wohl nicht begründbar.
Daher wurde dem Eigentümer vorgeschlagen die Sperrung kurzfristig aus eigenen Stücken zu beseitigen, ansonsten wird der Kreis Lippe eine entsprechende Ordnungsverfügung erlassen.

Die Eigentümer wollen gemeinsam mit den Behörden eine Lösung finden, die weiterhin den Erholungssuchenden einen Rundweg von der Hanegge aus anbietet, jedoch nicht mehr unmittelbar am Eingang des privaten Grundbesitzes der Hofanlage vorbeiführt. Dies wird bilateral zwischen den Beteiligten erfolgen.

Abschließend der Hinweis des Landesbetriebes Wald und Holz, dass das Entzünden von Feuern im Wald ganzjährig untersagt ist und ein Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro belegt wird. Die Mitarbeiter des Landesbetriebes sind befugt, Personalien zur Ahndung eines Verstoßes festzustellen. Zusätzlich ist in Nordrhein-Westfalen vom 1. März bis zum 31. Oktober auch das Rauchen im Wald nicht gestattet.

Der Bürgermeister dankt den Beteiligten für den konsensualen Lösungsansatz der den Belangen der Öffentlichkeit und der Eigentümer Rechnung trägt. Verbunden mit dem Appell an die Erholungssuchenden das Privateigentum zu achten, Hundekot oder eigenen Müll eigenständig zu entsorgen und sorgsam mit der Natur umzugehen.