04. November 2024
Kunststoffe & Grababdeckungen auf dem Friedhof Lipperreihe
Details untenstehend
Die Stadt Oerlinghausen weist darauf hin, dass gemäß der zurzeit gültigen Friedhofssatzung vom 07.12.2023 keine Kunststoffe und nicht verrottbare Wertstoffe auf der Grabstätte verwendet werden dürfen (§ 23 Abs. 8).
Bei Erdgräbern darf zudem die Grababdeckung nicht mehr als 50% der bepflanzbaren Innenfläche betragen (§ 27 Abs. 3).
Es wird darum gebeten, die Grabstätten entsprechend bis zum 31.12.2024 herzurichten.
Eine Kontrolle wird im Nachgang erfolgen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung Oerlinghausen.
05202- 493 61 / 05202- 493 26 oder frdhfrlnghsnd