Lärmaktionsplanung
Lärmaktionsplanung der Stadt Oerlinghausen – 4. Stufe
hier: Veröffentlichung des beschlossenen Lärmaktionsplans
Der Hauptausschuss hat den Lärmaktionsplan für die Stadt Oerlinghausen
am 04.07.2024 einstimmig beschlossen.
Den Lärmaktionsplan für die Stadt Oerlinghausen finden Sie untenstehend.
Dazu folgende Erläuterungen:
Mit der Richtlinie 2002/49/EG3 des europäischen Parlaments (Umgebungslärmrichtlinie) hat die damalige Europäische Gemeinschaft ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms erarbeitet.
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie ist durch Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und durch die Verordnung über die Lärmkartierung in deutsches Recht umgesetzt worden.
Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind die Ermittlung der Belastungen durch strategische Lärmkarten und die Verminderung und Vermeidung von Lärm durch Lärmaktionspläne.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht eine turnusmäßige Überprüfung der Lärmsituation und der bereits getroffenen Maßnahmen durch die Kommunen vor. Die letzte Überprüfung (3. Stufe) stammt aus dem Jahr 2018. Derzeit wird die vierte Runde bearbeitet, die bis spätestens 18. Juli 2024 abgeschlossen sein muss.
Im Gebiet der Stadt Oerlinghausen sind dabei die Hauptverkehrsstraßen B 66 (Lagesche Straße / Bielefelder Straße) und L 751 (Tunnelstraße) zu betrachten.
Im Zuge der Umgebungslärmrichtlinie sind keine Grenz- oder Richtwerte festgelegt.
In Nordrhein-Westfalen wurden aber durch das zuständige Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Lärmbelastungen von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht als Auslösekriterium für die Betrachtung innerhalb eines Lärmaktionsplans empfohlen. Dieser Empfehlung ist die Stadt Oerlinghausen bei ihren Betrachtungen gefolgt.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung für das Gebiet der Stadt Oerlinghausen wurden durch das Fachbüro „RP Schalltechnik“ in einem Bericht zusammengestellt.
Dem Bericht liegen die vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr veröffentlichten Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen und der statistischen Daten zugrunde. Diese finden Sie hier: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/
Nach Beteiligung der Öffentlichkeit im Oktober/November 2023 sowie im März/April 2024 hat das Fachbüro „RP Schalltechnik“ die eingegangenen Anregungen ausgewertet und in den Lärmaktionsplan einfließen lassen. Ein Rechtsanspruch auf die Ergreifung von Maßnahmen auch bei einer Überschreitung dieser Werte kann jedoch nicht abgeleitet werden.
Die abschließenden Beratungen in den politischen Gremien der Stadt Oerlinghausen fanden im Juni/Juli 2024 statt.