Steuerpflichtig sind nach dem Einkommensteuergesetz natürliche Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus diesem Grund erhalten bereits Neugeborene eine Steuer-ID, auch wenn sie in aller Regel noch keine Einkommensteuer schulden. Die für die Vergabe der Steuer-ID zuständige Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit Sitz in Bonn.
Die zugeteilte Steuer-ID bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug, Heirat oder (zwischenzeitlichen) Wegzug ins Ausland.
Sie haben Ihre Steuer-ID verlegt, verloren oder vergessen?
Dann haben Sie die Möglichkeit diese kostenfrei beim Bundeszentralamt für Steuern oder im Bürgerbüro der Stadt Oerlinghausen erneut anzufordern.
Bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro:
Personalausweis oder Reisepass
Es ist nicht möglich, aus der vergebenen Nummer persönliche Daten der Person abzuleiten.
Die Steueridentifikationsnummer ist nicht mit der Sozialversicherungsnummer bzw. Rentenversicherungsnummer zu verwechseln