Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung organisieren die Bundestagswahl, die Landtagswahl, die Europawahl und die Kommunal-, Bürgermeister-, Kreistags-, Landratswahl im Stadtgebiet von Oerlinghausen. Der zukünftigen Wahltermine finden Sie unter dem folgenden Link: Die nächsten Wahltermine in Deutschland.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind für die Durchführung von Wahlen unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk.
Wenn Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchten, können Sie gerne unseren Onlinedienst Anmeldung als Wahlhelfende Person nutzen und wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung.
• Sie begleiten in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in
einer der beiden Schichten die Wahlhandlung und
ermitteln ab 18:00 Uhr gemeinsam das Ergebnis.
• Bis 18:00 Uhr prüfen Sie die Wahlberechtigung, geben
die Stimmzettel aus, beaufsichtigen die Wahlkabinen
und stellen somit den ordnungsgemäßen Ablauf der
Stimmabgabe sicher.
• Ab 18:00 Uhr sortieren, prüfen und zählen Sie die
Stimmzettel und ermitteln das Wahlergebnis.
• Ihr Team, bestehend aus 6 Personen, bildet den sogenannten Wahlvorstand.
• Sie bereiten in der Zeit von 15:00 Uhr
bis 18:00 Uhr die Auszählung vor und
beginnen ab 18:00 Uhr mit der Ergebnisermittlung.
• Bis 18:00 Uhr zählen und öffnen Sie die eingegangenen
Wahlbriefe, prüfen die Gültigkeit der darin befindlichen
Wahlscheine und sammeln die ebenfalls darin
enthaltenen Stimmzettelumschläge in einer
separaten Urne.
• Ab 18:00 Uhr öffnen Sie die Stimmzettelumschläge,
sortieren, prüfen und zählen die Stimmzettel und
ermitteln das Wahlergebnis.
• Ihr Team, bestehend aus 6 Personen, bildet den sogenannten Wahlvorstand.
Für die Unterstützung am Wahltag wird Ihnen ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro gewährt.
§ 11 Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW)
§ 12 Landeswahlgesetz Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW)
Weiterführende Informationen: Hier finden Sie alle Wahlergebnisse der letzten Jahre