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Wohngeld

Details

Wohngeld gibt es

  • als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heimes

  • als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer
    Eigentumswohnung.

Bewilligungsvoraussetzungen:

Ob auch bei Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld besteht, prüfen wir gerne individuell.
Das Wohngeld ist abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete bzw. der Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern) und vom Gesamteinkommen des Haushalts.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind grundsätzlich
Empfängerinnen und Empfänger folgender Transferleistungen:

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

  • Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II

  • nach dem Sechsten bzw. Siebten Buch Sozialgesetzbuch
    (SGB XI bzw. SGB XII)

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz

  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch

  • (SGB XIII), wenn alle zum Haushalt rechnenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören


Sie benötigen die folgenden Unterlagen (nach Rücksprache mit der Sachbearbeitung können weitere Unterlagen erforderlich sein):

  • Wohngeldantrag

  • Mietvertrag, bei Eigentum Darlehensverträge und Grundbesitzabgabenbescheid

  • Mietbescheinigung

  • Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigung, Abrechnungen, Rentenbescheid, Leistungsbescheid vom Arbeitslosengeld I oder Krankengeld)

  • Negativbescheinigung vom letzten Wohnort

  • vollständige Kontoauszüge aller im Haushalt lebenden Personen (inkl. Lebensversicherungen, Sparbücher, Wertpapierdepots und sonstigen Kapitalanlagen)

Hinweise

Ansprechpartnerin:

Fr. Bornemann A - G und N - T

Fr. Gür H - M

Fr. Bockwinkel U - Z

Unterlagen

Sie erhalten die Antragsformulare zur Beantragung von Wohngeld unter „Downloads“.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen