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Wohnsitz anmelden/ummelden/abmelden

Details

Anmeldung einer Wohnung

Wenn Sie nach Oerlinghausen umgezogen sind, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung im Einwohnermeldeamt der Stadt Oerlinghausen anzumelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).

Ummeldung einer Wohnung

Auch wenn Sie innerhalb von Oerlinghausen umziehen, müssen Sie der Meldebehörde Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung persönlich mitteilen (§ 17 Bundesmeldegesetz).

Abmeldung einer Wohnung

Wenn Sie aus Oerlinghausen wegziehen und sich innerhalb Deutschlands in einer anderen Gemeinde anmelden, ist keine Abmeldung in Oerlinghausen erforderlich.
Eine Abmeldung muss jedoch vorgenommen werden, wenn es sich um eine Nebenwohnung handelt.

Wenn sich Ihr neuer Wohnsitz im Ausland befindet oder Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland mehr nehmen (Abmeldung ohne festen Wohnsitz), ist eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt Oerlinghausen zwingend erforderlich.

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich (§ 17 Bundesmeldegesetz).

Fristen

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gem. § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Unterlagen

  Anmeldung einer Wohnung

  • Wohnungsgeberbescheinigung

  • Gültiger Personalausweis / Reisepass

  • Bei einem anzumeldenden Kind, welches noch kein Ausweisdokument besitzt: Geburtsurkunde des Kindes

  • Wenn Sie aus einer Kommune zuziehen, die dem Kreis Lippe angehört, und ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, können wir für Sie die Adressänderung im Kraftfahrzeugschein vornehmen. In diesem Fall ist der Kraftfahrzeugschein mitzubringen (Achtung: Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung darf nicht in der Vergangenheit liegen. Weitere Infos siehe „Kfz ummelden“)

Für die Anmeldung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können aber auch eine Person zu Ihrer Anmeldung bevollmächtigen. In diesem Fall hat Ihr Vertreter Ihre Vollmacht sowie die o.g. Dokumente mitzubringen.

Bei zuziehenden Familien genügt es, wenn ein volljähriges Familienmitglied zur Anmeldung erscheint. Auch hier sind sämtliche Dokumente der Angehörigen mitzubringen. 

      Ummeldung einer Wohnung

  • Wohnungsgeberbescheinigung (siehe rechts unter „Downloads“)

  • Gültiger Personalausweis / Reisepass

  • Bei einem anzumeldenden Kind, welches noch kein Ausweisdokument besitzt: Geburtsurkunde des Kindes

  • Wenn Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, können wir für Sie die Adressänderung im Kraftfahrzeugschein vornehmen. In diesem Fall ist der Kraftfahrzeugschein mitzubringen (Achtung: Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung darf nicht in der Vergangenheit liegen. Weitere Infos siehe „Kfz ummelden“)

  • Für die Ummeldung innerhalb Oerlinghausens ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können aber auch eine Person zu Ihrer Ummeldung bevollmächtigen. In diesem Fall hat Ihr Vertreter Ihre Vollmacht sowie die o. g. Dokumente mitzubringen.

Bei Familien, die innerhalb Oerlinghausens umziehen, genügt es, wenn ein volljähriges Familienmitglied zur Ummeldung erscheint. Auch hier sind sämtliche Dokumente der Angehörigen mitzubringen.

      Abmeldung einer Wohnung

  • Gültiger Personalausweis / Reisepass

Für die Abmeldung aus Oerlinghausen ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können aber auch eine Person dazu bevollmächtigen, Sie abzumelden. In diesem Fall hat Ihr Vertreter Ihre Vollmacht sowie die o. g. Dokumente mitzubringen.

Bei Familien, die sich aus Oerlinghausen abmelden möchten, genügt es, wenn ein volljähriges Familienmitglied zur Abmeldung erscheint. Auch hier sind sämtliche Dokumente der Angehörigen mitzubringen.

 

Weiterführende Informationen

Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt.

Bei Zuzügen aus dem Ausland ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen aller Meldepflichtigen (auch Kinder) erforderlich.

Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde melden.

 

Wichtig:

Sofern ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil umzieht, aber vorher mit beiden Elternteilen zusammengelebt hat, ist die Einverständniserklärung des nicht mitziehenden Elternteils erforderlich.