Als Wohnungsgeber:in (Vermieter:in oder Hausverwaltung) müssen Sie den Einzug einer meldepflichtigen Person (eines Mieters) innerhalb von zwei Wochen bestätigen.
Die Bestätigung (im rechten Bereich unter Downloads) darf nur vom Wohnungsgeber bzw. von der Wohnungsgeberin oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:
Name und Anschrift des Wohnungsgebers bzw. Wohnungsgeberin
Einzugsdatum
Anschrift der Wohnung
Namen der meldepflichtigen Personen
Der Wohnungsgeber kann der Vermieter oder eine Hausverwaltung sein.
Es kann sich dabei um eine Privatperson (natürliche Person) oder um ein Unternehmen (juristische Person) handeln.
§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)