Bei Ihrer Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung händigen wir Ihnen einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung aus. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, stellen wir Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung aus.
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.
Aus der einfachen Meldebescheinigung geht hervor, wer wo gemeldet ist. Einzelheiten, wie zum Beispiel der Familienstand oder frühere Anschriften, werden in einer einfachen Meldebescheinigung nicht aufgeführt.
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Angaben, beispielsweise über Familienstand, Staatsangehörigkeit und frühere Anschriften. Sie kann zum Beispiel für eine Eheschließung oder Verpartnerung benötigt werden. Ausländische Mitbürger*innen müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
9 Euro
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese muss
eine Vollmacht
ein gültiges Ausweisdokument des*der Vollmachtgeber*in
sowie ihren eigenen Ausweis
vorlegen.
Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person
Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung der antragstellenden Person
Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.