Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen
Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Kundenkarte

Details

Bezieher*innen von Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II), von Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb und innerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“, SGB XII), ebenso wie von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder von laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Empfänger von Wohngeld können die Kundenkarte beantragen.

Die Kundenkarte muss persönlich beantragt werden. Ausnahme: Bei Bedarfsgemeinschaften darf einer der in der Bewilligung aufgeführten Ehe- /­ Lebenspartner (bei eingetragenen Lebensgemeinschaften) für den /­ die anderen beantragen. Personensorgeberechtigte können die Kundenkarte für ihre minderjährigen Kinder beantragen. Für die Beantragung müssen Sie einen aktuellen Leistungsbescheid im Original vorlegen.

Durch den Erhalt der Kundenkarte sind sie berechtigt das MobiTicket One, das MobiTicket Lippe oder das Deutschlandticket Sozial zu erwerben!

Die Kundenkarte ist kostenlos!

Kosten

kostenlos

Unterlagen

Gültiger Pass/Ausweis

Aktueller Leistungsbescheid

  • - Wohngeld - Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) 

  • - Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II)

  •  - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz