Bezieher*innen von Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II), von Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb und innerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“, SGB XII), ebenso wie von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder von laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie Empfänger von Wohngeld können die Kundenkarte beantragen.
Die Kundenkarte muss persönlich beantragt werden. Ausnahme: Bei Bedarfsgemeinschaften darf einer der in der Bewilligung aufgeführten Ehe- / Lebenspartner (bei eingetragenen Lebensgemeinschaften) für den / die anderen beantragen. Personensorgeberechtigte können die Kundenkarte für ihre minderjährigen Kinder beantragen. Für die Beantragung müssen Sie einen aktuellen Leistungsbescheid im Original vorlegen.
Durch den Erhalt der Kundenkarte sind sie berechtigt das MobiTicket One, das MobiTicket Lippe oder das Deutschlandticket Sozial zu erwerben!
Die Kundenkarte ist kostenlos!
kostenlos
Gültiger Pass/Ausweis
Aktueller Leistungsbescheid
- Wohngeld - Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
- Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz