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Veranstaltung anmelden/Sicherheitskonzept

Details

Bei öffentlichen Veranstaltungen können je nach Art der Veranstaltung Anzeige-, Anmelde- oder Genehmigungspflichten anfallen.
Auch private Veranstaltungen sind hiervon betroffen, sofern unbeteiligte Dritte durch die Veranstaltung beeinträchtigt werden können.

In Nordrhein-Westfalen werden keine Gesamtgenehmigungen für Veranstaltungen erteilt. Genehmigungen sind bei den jeweils zuständigen Stellen zu beantragen. Die Stadt Oerlinghausen bittet daher um Anmeldung ihrer Veranstaltung beim städtischen Ordnungsamt. Nutzen sie hierzu den ANTRAG VERANSTALTUNG (unter Downloads). Wir beraten Sie im Rahmen der Anmeldung gerne über notwendige Antragstellungen (z.B. beim Kreis Lippe) oder leiten ihre Anfrage an die zuständige Stelle weiter.  

Bitte beachten sie, dass insbesondere bei Großveranstaltungen eine gewisse Vorlaufzeit (2 Monate) erforderlich ist. Hierzu zählen insbesondere Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern und Veranstaltungen die öffentliche Verkehrsräume betreffen.  

Sollten Sie Großveranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial planen, informiert das Merkblatt zur Erstellung von Sicherheitskonzepten über die mögliche Struktur und inhaltliche Gestaltung von Sicherheitskonzepten.

Nutzen Sie das Merkblatt auch als Hilfestellungen bei ihren Veranstaltungskonzepten, um sich als Veranstalter sicherheitsrelevante Themen bewusst zu machen. Es soll bereits in der Planungsphase helfen, die aus Sicht der Stadt Oerlinghausen relevanten Punkte und Anforderungen zu berücksichtigen.