Nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) darf sich jede Einwohnerin und jeder Einwohner, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Stadt Oerlinghausen an den Rat wenden.
Die eingegangenen Anregungen werden jeweils im nächsten Hauptausschuss behandelt.
§24 Gemeindeordnung NRW
Hauptsatzung der Stadt Oerlinghausen