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Befreiung von der Ausweispflicht

Details

Nach den Bestimmungen des Personalausweisgesetzes muss - vereinfacht ausgedrückt -jede/jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes sein.
In besonderen Fällen kann eine Person von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür sind im Personalausweisgesetz geregelt.

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.

Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Kosten

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Hinweise

Als Unterlagen sind mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll

  • Personalausweis oder Reisepass der Person, die den Antrag stellt

  • Der Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht


Als Nachweis des Befreiungsgrundes:

  • ärztliches Attest über die dauerhafte Behinderung oder

  • Betreuungsurkunde des Amtsgerichts oder

  • Bestätigung oder Vertrag über die dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung