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Eheschließung

Details

Paare können sich an drei Orten in Oerlinghausen das Ja-Wort geben. Entweder im Trauzimmer des Rathauses mit 25 Sitzplätzen, im besonderen Ambiente der Weber Villa oder in der Hedwigskapelle (die Flyer finden sie im Downloadbereich).
Bei Interesse an einem unserer Ambientetrauorte, ist zunächst ihr Wunschtermin im Standesamt anzufragen!
WICHTIG! Bitte beachten Sie, dass das Trauzimmer im Rathaus nicht Barrierefrei zugänglich ist!


Die Anmeldung einer Eheschließung erfolgt beim Standesamt im Rathaus. Dazu wird eine Niederschrift mit den erforderlichen Angaben zur Prüfung der Ehefähigkeit nach deutschem oder gegebenenfalls nach ausländischem Recht aufgenommen. 
Zuständig für die Entgegennahme dieser Anmeldung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz) hat.
Frühestens nach der Anmeldung kann ein Termin für die Eheschließung festgelegt werden. Eine unverbindliche Terminreservierung (innerhalb der Öffnungszeiten und an jedem 1. Samstag im Monat) ist in der Regel schon vor der Anmeldung möglich.
Die Eheschließung kann auch bei einem anderen Standesamt im Inland erfolgen. Das Standesamt des Wohnortes übersendet anschließend die erforderlichen Unterlagen an das Standesamt des Wunschortes, in dem die Trauung stattfinden soll.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit einschließlich Trauung beträgt 50 Euro (bei Prüfung von ausländischen Dokumenten 100 Euro).
Hinzu kommen die Gebühren für

  • die Ausstellung von Urkunden

  • Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten

  • der Kauf eines Stammbuches

Hinweise

In Oerlinghausen können Sie sich an 3 wunderschönen Orten trauen lassen:

  • Trauzimmer im Rathaus - nicht Barrierefrei

  • Weber Villa

  • Hedwigskapelle

Bilder zu den Trauorten finden Sie im Bereich Downloads.

Unterlagen

Sie benötigen die folgenden Unterlagen:

  • Nachweis der Geburt (in der Regel ist das eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister des Geburtsstandesamtes)

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe bei geschiedenen Personen

  • Geburtsnachweise von gemeinsamen Kindern

  • eine Bescheinigung der Meldebehörde/Bürgerbüro über den Familienstand

  • Personalausweis oder Reisepass

Die Liste der erforderlichen Unterlagen kann noch weitere Dokumente umfassen, beispielsweise wenn Unterlagen aus dem Ausland erforderlich sind. Wenden Sie sich dann bitte direkt an die Mitarbeiter des Standesamtes und lassen sich individuell beraten.