Ein Erbschein in NRW wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt, in der Regel beim Amtsgericht am letzten Wohnort des Erblassers. Der Antrag kann persönlich beim Nachlassgericht gestellt oder von einem Notar beurkundet werden. Für die Beantragung werden Unterlagen wie die Sterbeurkunde und Personenstandsurkunden der Erben benötigt. Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Geschäftswert des Nachlasses.
Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbenstellung einer Person nachweist und für die Abwicklung des Nachlasses benötigt wird.