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Fischereischein

Details

Wer in Nordrhein-Westfalen angelt oder die Fischerei ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein.

Seit dem 03. Juli 2026 wird der Fischereischein digital ausgestellt.

Er kann online mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres

  • Erfolgreich abgelegte Fischereiprüfung

  • Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren ausschließlich in Begleitung eines Erwachsenen

    Die Fischereiprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde des Kreises abzulegen, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet. Für Bürgerinnen und Bürger des Kreises Lippe erteilt die Kreisverwaltung Lippe Auskünfte zur Fischereiprüfung.


Online-Beantragung

Die Beantragung ist online mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises möglich.
Bei der erstmaligen Online-Beantragung ist die Bezahlung derzeit ausschließlich per Kreditkarte möglich. Weitere Zahlungsmöglichkeiten sollen künftig schrittweise eingeführt werden. Link zur Ausstellung: Fischereischein Ausstellung - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online

Persönliche Antragstellung
Alternativ kann der Fischereischein während der Öffnungszeiten persönlich im Bürgerbüro beantragt werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Kosten

Für die Ausstellung des Fischereischeins sowie für die Fischereiabgabe fallen Gebühren nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen an.
Link zur Ausstellung: Fischereischein Ausstellung - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online

Die Fischereiabgabe wird unabhängig vom Fischereischein für ein oder fünf Kalenderjahre entrichtet.
Link zur Fischereiabgabe: Entrichtung der Fischereiabgabe - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online

Beantragung Fischereischein auf Lebenszeit im Bürgerbüro 30,-€

Hinweise

Wichtige Hinweise

  • Der Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und muss nicht mehr verlängert werden.

  • Der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe ist weiterhin erforderlich

  • Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital genutzt werden

Weiterführende Informationen: Informationen des Kreises Lippe zur Abnahme der Fischerprüfung

Unterlagen

Sie benötigen die folgenden Unterlagen zur Ausstellung eines Fischereischeins:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung (bei erstmaliger Beantragung)

Rechtsbehelf

Landesfischereigesetz

 

Fischerprüfungsordnung