Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen
Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Fischereischein

Details

Ein gültiger Fischereischein ist erforderlich, um in NRW angeln zu dürfen. Das heißt, wer die Fischerei/ das Angeln ausübt, muss Inhaber eines solchen Scheines sein. Der Fünf-Jahres- oder Jahres-Fischereischein darf nur Personen ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden, die eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben.


Den Jugendfischereischein gibt es für Personen vom 10. bis zum 16. Lebensjahr. Er ermöglicht das Angeln im Beisein eines Fischereischeininhabers.
Die Jahres- und Jugendfischereischeine sind nur bis Ende des Jahres gültig, in dem sie ausgestellt werden.
Bei Verlust des Fischereischeins stellt das Bürgerbüro einen Ersatzfischereischein aus.


Die Fischereiprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat.
Weitere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung Lippe.

Kosten

  • Jugendfischereischein: 8,00 €

  • Jahres-Fischereischein: 16,00 €

  • 5-Jahres-Fischereischein: 48,00 €

Unterlagen

Sie benötigen die folgenden Unterlagen zur Ausstellung eines Fischereischeins:

  • Aktuelles Lichtbild

  • Prüfungszeugnis zur abgelegten Fischerprüfung

Rechtsbehelf

Landesfischereigesetz

 

Fischerprüfungsordnung