Alle ab 19.01.2013 ausgegebenen Führerscheine sind maximal 15 Jahre gültig. Alle vor diesem Stichtag ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Das gilt auch für die bis zu dem Stichtag ausgestellten Kartenführerscheine. Insbesondere bei den „alten“ Dokumenten, also den grauen und rosafarbenen Führerscheinen, wird jedoch ein früherer Umtausch empfohlen. Das gilt besonders dann, wenn Auslandsreisen unternommen oder Mietwagen gebucht werden, weil die „alten“ Dokumente in einigen Ländern nicht akzeptiert werden.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass für den Führerscheinumtausch zwingend ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild in Papierform benötigt wird!
Bei Verlust des Führerschein kann ein Ersatz nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Lippe beantragt werden.
Der Umtausch der alten Klasse 2, bzw. die Verlängerung der Klassen C/CE ist nur beim Kreis Lippe möglich!
Nähere Informationen, auch zu weiteren Dienstleistungen im Bereich Führerschein und Fahrgastbeförderung, erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe.
Bitte beachten Sie, dass für den Führerscheinumtausch zwingend ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild in Papierform benötigt wird!
Umtausch des alten Führerscheins in den EU-Kartenführerschein: 32,80 €
Umtausch des Kartenführerscheins bei Namensänderung: 32,80 €
Kreis Lippe
Führerscheinstelle
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Tel.: +49 5231 62300
Papierführerscheinumtausch - Fristen
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
- vor 1953 Umtausch bis 19.01.2033
- 1953 bis 1958 Umtausch bis 19.06.2022
- 1959 bis 1964 Umtausch bis 19.01.2023
- 1965 bis 1970 Umtausch bis 19.01.2024
- 1971 bis 31.12.1998 Umtausch bis 19.01.2025
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Kartenführerscheine
Haben Sie bereits einen (unbefristeten) Kartenführerschein, prüfen Sie bitte anhand des Ausstellungsdatums (Ziffer 4a auf der Vorderseite des Kartenführerscheins), bis wann der Umtausch erfolgen muss:
- 1999 bis 2001 --> Umtausch bis 19.01.2026
- 2002 bis 2004 --> Umtausch bis 19.01.2027
- 2005 bis 2007 --> Umtausch bis 19.01.2028
- 2008 --> Umtausch bis 19.01.2029
- 2009 --> Umtausch bis 19.01.2030
- 2010 --> Umtausch bis 19.01.2031
- 2011 --> Umtausch bis 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013 --> Umtausch bis 19.01.2033
Ihren bisherigen Führerschein
Ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild in Papierform (digitale Bilder können nicht verwendet werden!)
Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft
(nur für Klasse T)
Anforderung einer Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde Ihres bisherigen Führerscheins
(nur bei Führerscheinen die vor dem 31.12.98 und nicht vom Kreis Lippe ausgestellt wurden)