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Gewerbesteuer

Details

Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene reine Gemeindesteuer und damit die wichtigste Einnahmequelle einer Kommune und somit bedeutend für das kommunale Finanzsystem.

Die Gewerbesteuer-Festsetzung erfolgt mittels Steuerbescheid unter Anwendung des für die Stadt Oerlinghausen geltenden Hebesatzes.

Der Steuermessbetrag oder Zerlegungsanteil wird durch das zuständige Finanzamt in einem Grundlagenbescheid (Steuermessbescheid) den Kommunen mitgeteilt.

Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Fragen zum Messbetrag beantwortet das zuständige Finanzamt.


Aktueller Hebesatz der Stadt Oerlinghausen in Bezug auf die Gewerbesteuer 445 v.H.

Voraussetzungen

Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

Verfahrensablauf

Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:

  • Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt ab.

  • Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.

  • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Kommune.

Die Gewerbesteuer ist an die Kommune zu zahlen.