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Gewerbezentralregister

Details

Das Gewerbezentralregister erfasst nicht – wie oftmals angenommen – sämtliche Gewerbe­treibenden der Bundesrepublik Deutschlands. Vielmehr enthält es Verwaltungsentscheidungen (z. B. Untersagungen, zurückgenommene Erlaubnisse) oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe.

Das Register ist nach natürlichen und juristischen Personen unterteilt.

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann bei der Meldebehörde beantragt werden. Soll die Auskunft für eine Person sein, muss diese den Antrag persönlich stellen. Wird die Auskunft für eine Firma benötigt, muss der Antragsteller für die Firma vertretungsberechtigt sein.

Bei Beantragung der Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Postanschrift der Behörde und das Aktenzeichen/Verwendungszweck angegeben werden.

 

Hinweis:

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit der Auskunft aus dem Gewerberegister!

Kosten

  • die Gebühr beträgt 13,- Euro

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass

  • bei juristischen Personen ist der aktuelle Handelsregisterauszug vorzulegen

Bearbeitungsdauer

Der Antrag wird von der Meldebehörde an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Hier wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und - entsprechend der Belegart - entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.

Im Normalfall dauert es ca. 5-14 Tage, bis die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht.  

Rechtsgrundlagen

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister