Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Ab dem 01.07.2024 werden keine Hundesteuermarken mehr ausgegeben. Hunde müssen jedoch weiterhin angemeldet werden. Kontrollen werden anhand einer Abfrage des Halters durchgeführt.