Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese unterstützen sie dabei, in Schule, Kindertageseinrichtung sowie im sozialen und kulturellen Leben aktiv mitzumachen. Die Leistungen ergänzen die regulären Unterstützungsleistungen und fördern gleiche Chancen für alle Kinder und Jugendlichen.
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie oder ihre Eltern eine der folgenden Leistungen beziehen:
Bürgergeld
Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Wohngeld
Kinderzuschlag (KiZ)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Voraussetzung ist in der Regel, dass eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Kindertageseinrichtung besucht wird und keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.
Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe erhalten nur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind gesondert zu beantragen. Der Antrag kann online ausgefüllt, anschließend ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Einreichung erfolgt per Post oder durch persönliche Abgabe beim Kreis Lippe.
Schulbedarf
Für den persönlichen Schulbedarf wird zu Beginn eines Schulhalbjahres ein zusätzlicher Geldbetrag ausgezahlt. Zum 1. August fließt ein Betrag in Höhe von 130,00 Euro und zum 1. Februar in Höhe von 65,00 Euro. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich.
Ausflüge und Klassenfahrten
Die Kosten für eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten von Schulen und Kindertageseinrichtungen werden im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets übernommen, sofern sie im Zusammenhang mit der Einrichtung organisiert werden.
Nicht übernommen werden Kosten für Taschengeld sowie Beiträge für eine Reiserücktrittsversicherung.
Lernförderung ("Nachhilfeunterricht")
Wenn das Erreichen des Klassenziels, d.h. die Versetzung in die nächste Klassenstufe, gefährdet ist, kommt im Ausnahmefall außerschulischer Nachhilfeunterricht in Frage. Vorrangig sind immer die in der Regel kostenlosen schulischen oder schulnahen Angebote (z.B. von Fördervereinen) zu nutzen.
Mittagsverpflegung in Schule, Kindertageseinrichtung und Hort
Für die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die anfallenden Verpflegungskosten in voller Höhe übernommen.
Schülerinnen und Schülern, die die nächstgelegene Schule besuchen, werden die Übernahme der Schülerbeförderungskosten gewährt, wenn
•sie die Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können und
•die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie nach der Schülerfahrtkostenverordnung NRW. Ihr Eigenanteil wird übernommen.
Damit sich Kinder und Jugendliche in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen integrieren können, wird monatlich eine zusätzliche Leistung im Wert von 15 Euro an den Verein oder den Anbieter erbracht. Diese Leistung kann individuell bspw. für Mitgliedsbeiträge im Fußballverein, Musikunterricht, Museumsbesuche oder Ferienfreizeiten eingesetzt werden.
Die Leistungen werden erbracht durch
das Jobcenter Lippe für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II
den Kreis Lippe für die Leistungsberechtigten nach dem Wohngeldgesetz und für Kinderzuschlagsberechtigte
die örtlichen Sozialämter für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Herr Bojko
Tel.: +49 (5231) 62 2530
Telefonische Erreichbarkeit: montags bis donnerstags: 08.30 Uhr – 12:00 Uhr und donnerstags: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr