Die Funktionen des Ausweises sind sehr umfangreich, daher finden Sie hier nur eine kurze Zusammenfassung:
Der Personalausweis hat die Größe einer Scheckkarte. Enthalten ist ein elektronischer Chip, auf dem neben Ihren persönlichen Daten auch Ihr Passfoto und verpflichtend zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Diese biometrischen Daten können nur von bestimmten Behörden ausgelesen werden.
Der Chip ist aber auch für den Privatgebrauch hilfreich, wenn Sie Geschäfte im Internet tätigen möchten: Wenn die Online-Ausweisfunktion aktiviert ist, können Sie mit einem Lesegerät und der kostenlosen Ausweis-App im Internet nachweisen, wer Sie sind.
Erst ab dem 16. Geburtstag kann die Funktion eingeschaltet und genutzt werden.
Bei der Beantragung des Ausweises wird Ihnen direkt ein PIN-Brief mitgegeben. Hier sind eine 5-stellige (vorübergehende) Geheimnummer (PIN) und eine 10-stellige Entsperrnummer (PUK) enthalten. Diesen PIN-Brief sollten Sie auf jeden Fall aufbewahren. Beim Aushändigen des Personalausweises erhalten Sie Ihr persönliches Sperrkennwort.
Mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion können Sie bei entsprechenden Anbietern eine qualifizierte elektronische Signatur beantragen. Auf der Homepage der Bundesnetzagentur finden Sie nähere Informationen und eine Liste mit den Signaturanbietern.
Wenn Ihr neuer Personalausweis verloren geht oder gestohlen wird, sollten Sie den Verlust/Diebstahl bei der Meldebehörde anzeigen. Wichtiger ist es aber, die Online-Ausweisfunktion zu sperren. Unter dem Sperrnotruf 116 116 können Sie dies jederzeit mit Ihren persönlichen Daten und dem Sperrkennwort veranlassen (24 Stunden an allen Wochentagen). Aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (kostenpflichtig). Das Wiederfinden/Entsperren können Sie nur persönlich im Bürgerbüro melden.
Wichtiger Hinweis:
Die Beantragung kann nur erfolgen, wenn die antragstellende Person anwesend ist. Eine Vertretung oder Bevollmächtigung ist hierbei nicht möglich!
Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen. Das Formular dazu finden Sie im Downloadbereich.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Personalausweisportal, unter der oben genannten Hotline und natürlich auch in Ihrem Bürgerbüro.
Wenn Ihr bisheriger Personalausweis abgelaufen oder verlorengegangen ist und Sie dringend ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises beantragen.
Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig und wird vom Bürgerservice ausgestellt.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich, denn der Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist von Ihnen im Bürgerservice eigenhändig zu unterschreiben.
Der vorläufige Personalausweis wird nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Abholung des endgültigen Personalausweises eingezogen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Monate.
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
27,60 Euro (bis zum 24. Lebensjahr) 6 Jahre gültig
46,00 Euro (ab dem 24. Lebensjahr) 10 Jahre gültig
10,00 Euro vorläufiger Personalausweis
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, Bildgröße: 35 mm x 45 mm)
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotodienstleister erstellt werden; sie erhalten dann einen QR-Code, den Sie mit in die Behörde bringen. Alternativ können Sie das Passbild direkt bei uns vor Ort an ihrem Termin mit dem Fotosystem PointID anfertigen lassen; Gebühr 6,-- €.
Ihren alten Personalausweis oder Reisepass
Geburts-/Abstammungsurkunde wenn noch keine Ausweisdokumente ausgestellt wurden (z.B. bei Babies oder Kindern)
Falls Ihre Namen später geändert wurden, sollten möglichst auch die Bescheinigungen hierüber vorgelegt werden.
Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich - das heißt nicht durch Abstammung von Ihren Eltern - erworben haben, bringen Sie bitte den Nachweis mit (z.B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis).
Kinder unter 16 Jahren: Hier ist die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei der Aushändigung erforderlich.
(Das Formular finden Sie hier unter Downloads)
Für den vorläufigen Personalausweis benötigen sie folgende Unterlagen:
1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, Bildgröße: 35 mm x 45 mm)
Aufgrund einer Gesetzesänderung sind ab dem 01.05.2025 nur elektronisch gefertigte Lichtbilder zulässig. Diese können entweder durch einen zertifizierten Fotodienstleister erstellt werden; sie erhalten dann einen QR-Code, den Sie mit in die Behörde bringen. Alternativ können Sie das Passbild direkt bei uns vor Ort an ihrem Termin mit dem Fotosystem PointID anfertigen lassen; Gebühr 6,-- €.
Ihren bisherigen Personalausweis - hilfsweise den Reisepass, falls der bisherige Personalausweis nicht aufzufinden ist
Geburts- / Abstammungsurkunde wenn noch keine Ausweisdokumente ausgestellt wurden (z.B. bei Babies oder Kindern)
bei einer Erstausstellung den Kinderreisepass falls vorhanden
Zustimmungserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten bei einer Antragstellung unter 16 Jahren
ca. 3-4 Wochen
Weiterführende Informationen: Personalausweisportal