Die Informationen zu den Dienstleistungen sind jederzeit für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar.
Für einige der Online-Anträge benötigen Sie keine Anmeldung. Für andere müssen Sie sich aber mit Ihrem Bund-ID Konto anmelden. Hierfür ist die Eingabe eines Benutzernamens und eines Kennwortes notwendig oder Sie melden sich über die Online-Funktion des Personalausweises an.
Soweit Sie bei der Nutzung unseres Angebotes feststellen, dass Informationen oder auch Dienstleistungen fehlen sollten, können Sie uns über das bereitgestellte Kontaktformular das Team für den Bereich der Digitalisierung bei der Stadt Oerlinghausen schnell und einfach erreichen.
Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG)
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen - EGovG NRW)