Wenn Sie nach Oerlinghausen umgezogen sind, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung im Einwohnermeldeamt der Stadt Oerlinghausen anzumelden (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Für die Anmeldung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können aber auch eine Person zu Ihrer Anmeldung bevollmächtigen. In diesem Fall hat Ihr Vertreter Ihre Vollmacht sowie die o.g. Dokumente mitzubringen.
Bei zuziehenden Familien genügt es, wenn ein volljähriges Familienmitglied zur Anmeldung erscheint. Auch hier sind sämtliche Dokumente der Angehörigen mitzubringen.
Auch wenn Sie innerhalb von Oerlinghausen umziehen, müssen Sie der Meldebehörde Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung persönlich mitteilen (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Bei Familien, die innerhalb Oerlinghausens umziehen, genügt es, wenn ein volljähriges Familienmitglied zur Anmeldung erscheint. Auch hier sind sämtliche Dokumente der Angehörigen mitzubringen.
Wenn Sie aus Oerlinghausen wegziehen und sich innerhalb Deutschlands in einer anderen Gemeinde anmelden, ist keine Abmeldung in Oerlinghausen erforderlich.
Eine Abmeldung muss jedoch vorgenommen werden, wenn es sich um eine Nebenwohnung handelt.
Wenn sich Ihr neuer Wohnsitz im Ausland befindet oder Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland mehr nehmen (Abmeldung ohne festen Wohnsitz), ist eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt Oerlinghausen zwingend erforderlich.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich (§ 17 Bundesmeldegesetz).
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Für die Abmeldung aus Oerlinghausen ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Sie können aber auch eine Person dazu bevollmächtigen, Sie abzumelden. In diesem Fall hat Ihr Vertreter Ihre Vollmacht sowie die o. g. Dokumente mitzubringen.
Bei Familien, die sich aus Oerlinghausen abmelden möchten, genügt es, wenn ein volljähriges Familienmitglied zur Anmeldung erscheint. Auch hier sind sämtliche Dokumente der Angehörigen mitzubringen.
Montag: | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–17.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–17.30 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Als PDF für Sie zum Download
Digital oder händisch ausfüllbares PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben
Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen
Tel.: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
Kontaktformular
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