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Asylbewerberleistungen

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die Leistungen für Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland haben und sich typischerweise nur vorübergehend hierzulande aufhalten. Sie erhalten finanzielle Hilfen nach dem AsylbLG, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Die Leistungen werden den Leistungsberechtigten einmal monatlich persönlich ausgehändigt.

Personenkreis

  • Asylbewerber im laufenden Asylverfahren
  • Asylbewerber mit Duldung nach negativem Abschluss des Asylverfahrens, die aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können
  • Personen mit Aufenthaltsbefugnis, bzw. Aufenthaltserlaubnis, aus humanitären Gründen

Voraussetzungen für den Leistungsbezug:

  • Gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
  • Wohnsitznahme ist auf die Stadt Oerlinghausen beschränkt oder
  • Zuweisung nach Oerlinghausen durch die Bezirksregierung Arnsberg im Rahmen des Asylverfahrens
  • Ggf. vorhandenes Vermögen ist aufgebraucht, bevor die Hilfe einsetzt

Leistungsumfang

  • Maßgebender Regelsatz
  • Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Krankenhilfe bei akuten Erkrankungen
  • Leistungen für einmalige Bedarfe, z. B. Schwangerschaftsausstattung
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe, z.B. Schulbedarf

Sie benötigen die folgenden Unterlagen

  • Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG (wird bei der persönlichen Vorsprache ausgehändigt)
  • Ausweisersatz, wenn vorhanden (Ankunftsnachweis, BÜMA, Aufenthaltsgestattung, Duldung, Nationalpass mit Aufenthaltserlaubnis)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate, sofern ein Konto vorhanden ist
  • Vermögensnachweise (z.B. Sparbuch, Wertpapiere, Bargeld, Lebensversicherungen)
  • Einkommensnachweise (z.B. Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Unterhalt)
  • Ggf. Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Nachweise über bisherige Aufenthaltsorte (z.B. Meldebescheinigung)

Ob Sie leistungsberechtigt sind und welche Unterlagen benötigt werden, können Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin des Fachbereiches „Ordnung und Soziales“, klären.

Fachbereich
Fachbereich 3: Ordnung und Soziales
Straße
Rathausplatz 1
Ort
33813 Oerlinghausen
Montag:08.00–12.00 Uhr
Dienstag:08.00–12.00 Uhr
Mittwoch:08.00–12.00 Uhr
Donnerstag:08.00–12.00 Uhr 14.00–17.30 Uhr

sowie nach Absprache

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Frau Romina Bockwinkel

    Asylangelegenheiten O-R, SGB XII A-F, Wohngeld U-Z

    Rathausplatz 133813 OerlinghausenTel. +49 5202 493 23Fax +49 5202 493 93
  • Herr Benjamin Schrader

    Asylangelegenheiten A+B und S-Z, SGB XII G-K, Wohngeld N-T

    Rathausplatz 133813 OerlinghausenTel. +49 5202 493 87Fax +49 5202 493 93
  • Frau Wojakowski

    Teamleiterin Familie, Soziales, Asylangelegenheiten C-N, SGB XII L-Q, Spielplätze

    Rathausplatz 133813 OerlinghausenTel. +49 5202 493 76Fax +49 5202 493 93
 

Anschrift

Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen

Kontakt

Tel.: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
Kontaktformular

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33813 Oerlinghausen

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Fax: 0 52 02 / 493-93
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