Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die Leistungen für Personen, die keinen verfestigten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland haben und sich typischerweise nur vorübergehend hierzulande aufhalten. Sie erhalten finanzielle Hilfen nach dem AsylbLG, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Die Leistungen werden den Leistungsberechtigten einmal monatlich persönlich ausgehändigt.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen
Ob Sie leistungsberechtigt sind und welche Unterlagen benötigt werden, können Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin des Fachbereiches „Ordnung und Soziales“, klären.
Den Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG erhalten Sie in Zimmer 19.
Die Dienstleistung ist gebührenfrei.
Montag: | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.00 Uhr 14.00–17.30 Uhr |
sowie nach Absprache
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen
Tel.: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
Kontaktformular
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