Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie den Abbruch von baulichen Anlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung.
Die hierfür zuständige Behörde ist die technische Bauaufsicht des Kreises Lippe in Detmold (Tel.: Zentrale: 05231/62-0).
Lediglich Freistellungsverfahren innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans werden gemäß § 63 Landesbauordnung NRW durch die Stadt Oerlinghausen bearbeitet.
Genehmigungsfreie Vorhaben sind in der
Landesbauordnung im § 62 aufgeführt.
Vor Einreichen eines Bauantrags kann eine Bauberatung bei der Stadt Oerlinghausen genutzt werden. Sollten die baulichen Fragen hier nicht abschließend geklärt werden können, besteht die Möglichkeit, eine sogenannte „Bauvoranfrage“ zu stellen. Damit kann der fragliche Sachverhalt verbindlich durch den Kreis Lippe beschieden werden. Hierdurch erhalten Sie Planungssicherheit. Daran schließt das normale Genehmigungsverfahren an.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Die Gebühr für die Erstellung eines entsprechenden Bescheides wird durch den Kreis Lippe gemäß der Gebührenordnung des Landes NRW berechnet.
Gebühren einer Bauvoranfrage werden teilweise mit den Gebühren eines anschließenden Bauantrages verrechnet.
Montag: | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.00 Uhr 14.00–17.30 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.00 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen
Tel.: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
Kontaktformular
Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen
Tel.:: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
Kontaktformular