Bauleitplanung ist das zentrale Werkzeug, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in einem Gemeindegebiet zu steuern.
Hauptaufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.
Es wird dabei unterschieden in
Weitere Planungsinstrumente sind Satzungen für den Innenbereich gemäß § 34 (4) BauGB und für den Außenbereich gemäß § 35 (6) BauGB.
Montag: | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.00 Uhr 14.00–17.30 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.00 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen
Tel.: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
Kontaktformular
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