Alle ab 19.01.2013 ausgegebenen Führerscheine sind maximal 15 Jahre gültig. Alle vor diesem Stichtag ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Das gilt auch für die bis zu dem Stichtag ausgestellten Kartenführerscheine. Insbesondere bei den „alten“ Dokumenten, also den grauen und rosafarbenen Führerscheinen, wird jedoch ein früherer Umtausch empfohlen. Das gilt besonders dann, wenn Auslandsreisen unternommen oder Mietwagen gebucht werden, weil die „alten“ Dokumente in einigen Ländern nicht akzeptiert werden.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Der neue Führerschein wird Ihnen nach Fertigstellung von der Bundesdruckerei zugesandt, daher muss ihr alter Führerschein schon bei der Beantragung ungültig gemacht werden. Sie bekommen für die Übergangszeit eine Ausnahmegenehmigung mit.
Achtung: Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht im Ausland!
Papierführerscheinumtausch - Fristen
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers
- vor 1953 Umtausch bis 19.01.2033
- 1953 bis 1958 Umtausch bis 19.06.2022
- 1959 bis 1964 Umtausch bis 19.01.2023
- 1965 bis 1970 Umtausch bis 19.01.2024
- 1971 bis 31.12.1998 Umtausch bis 19.01.2025
Kreis Lippe
Führerscheinstelle
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Tel.:: +49 5231 62300
Montag: | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–17.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–17.30 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.00 Uhr |
Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen
Tel.: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
Kontaktformular
Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen
Tel.:: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
Kontaktformular