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Fundsache / Fundtiere

Fundsache

Wer ein Portemonnaie, ein Schlüsselbund oder andere Gegenstände findet, die einen Wert von mehr als 10 Euro besitzen, muss diese im Fundbüro (Bürgerbüro) abgeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen.

Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält der Eigentümer Nachricht vom Fundbüro. Der Finder, der übrigens auch minderjährig sein kann, kann das Eigentum an dem Gegenstand nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erwerben, wenn der Eigentümer nicht bekannt geworden ist.
Ausnahme: Smartphones, Schlüssel und Datenträger werden nach Ablauf der Frist vernichtet. Schmuckstücke hingegen wie Ringe, Ketten etc. werden besonders betrachtet und unterliegen nicht der Frist.  Der/Die Besitzer/in sollte diese gut beschreiben und nachweisen können, dass es sich tatsächlich um Eigentum handelt.

Wird der Eigentümer bekannt, so steht dem Finder die Zahlung eines Finderlohns durch den Eigentümer in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von mehr als 500 Euro zu (BGB § 971 Abs. 1). Für die Fundanzeige fallen keine Gebühren oder sonstige Kosten an.

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten kann der Besitzanspruch des Finders geltend gemacht werden, wenn der Besitzer sich bis dahin nicht gemeldet hat. Die Abholung der Gegenstände darf nur persönlich mit Ausweisdokument oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

Falls Sie etwas verloren haben, erkundigen Sie sich bitte im Bürgerbüro, ob der vermisste Gegenstand abgegeben wurde.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Bürgerberatung können Fundsachen auch bei der Polizei abgegeben werden.
Die Deutsche Bahn AG hat für Gegenstände, die in Zügen gefunden wurden, eine zentrale Fundstelle sowie auch „Mobiel“ in Bielefeld (bei gefundenen Gegenständen in den Stadtbussen).

Hier finden Sie die aktuellen Listen der Fundsachen aus den
Jahren
2017 und 2018.

Versteigerung

Aktuell liegt kein Termin für eine Versteigerung vor. Sollte ein Termin bekannt sein, wird dieser 4 Wochen vorher in den örtlichen Tageszeitungen, im Aushang des Rathauses und auf der Internetseite der Stadt Oerlinghausen veröffentlicht.

Fundtiere

Fundtiere sind entlaufene, verirrte bzw. verlorengegangene Tiere, deren Besitzer meist unbekannt sind. Sie unterliegen dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB ff 965-984). Die Bestimmungen für Fundsachen sind dabei entsprechend für Tiere anzuwenden. Der Finder hat den Fund unverzüglichen dem Eigentümer bzw. bei der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen.
Fachbereich
Bürgerbüro
Straße
Rathausplatz 1
Ort
33813 Oerlinghausen
 

Anschrift

Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen

Kontakt

Tel.: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
Kontaktformular

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