Die Grundbesitzabgaben umfassen die gesamten Steuern und Gebühren, die über die jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt werden.
Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben.
Die Festlegung der Grundsteuer erfolgt auf Grundlage des Einheitswertbescheides vom Finanzamt. Anhand des darin angegebenen Messbetrages wird die Grundsteuer errechnet. Das Finanzamt setzt eine steuerliche Veranlagung für komplette Kalenderjahre fest (01.01. – 31.12.).
Somit ist der Eigentümer immer für ein komplettes Kalenderjahr steuerpflichtig.
Im Grundbesitzabgabenbescheid werden folgende Gebühren festgesetzt:
Die Gebühren- und Steuersätze entnehmen Sie bitte den entsprechenden Gebührensatzungen.
Ein Informationsschreiben zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier.
Montag: | 08.00–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–12.00 Uhr 14.00–17.30 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Gebührensatzung vom 31.01.2019 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Oerlinghausen
Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Oerlinghausen gültig ab 01.01.2019
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen
Tel.: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
Kontaktformular
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