Neben dem Straßennamen ist die Hausnummer wichtigster Bestandteil, um den Standort eines Gebäudes zu bezeichnen.
Für ihre Vergabe ist das Vermessungs- und Katasteramt verantwortlich. Dabei werden die meisten Hausnummern bei der Einreichung von Bauanträgen vergeben, bedürfen also keines besonderen Antrages. Alle Hauseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, die ihnen zugeteilten Hausnummern gut sichtbar und lesbar neben der Eingangstür anzubringen. Ist dieser Bereich von der Straße aus nicht erkennbar, so ist eine zusätzliche Hausnummer am Grundstückseingang anzubringen.
Zum schnellen Auffinden einer Liegenschaft sollte man sich folgende Regeln merken:
Bei verzweigenden Straßen und/oder abgehenden Stichstraßen ist oftmals eine abweichende Nummerierung notwendig. Innerhalb des Promenadenrings ist die historische fortlaufende Nummerierung beibehalten worden.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Oerlinghausen - letzte Änderung vom 08.03.2012
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Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen
Tel.: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
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