Das Landeshundegesetz vom 18.12.2002 bestimmt, dass die Haltung, Zucht und Ausbildung großer oder gefährlicher Hunde anzeige- bzw. erlaubnispflichtig ist.
Ob eine Anzeige ausreicht oder eine ordnungsbehördliche Erlaubnis einzuholen ist, richtet sich nach der Kategorie, in die der betreffende Hund nach dem Landeshundegesetz einzustufen ist.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass die antragstellende Person (Halter/in) das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Halterin oder der Halter muss zudem in der Lage sein, den gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen.
Das Landeshundegesetz fordert weiterhin, dass die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sind.
• Zur Sachkundeprüfung können Sie sich beim Veterinäramt des Kreises Lippe anmelden
• Für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz) muss die Sachkundeprüfung (Wesenstest) bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes abgelegt werden.
• Sachkundeprüfung für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz) können Sie bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes ablegen oder bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten Sachverständigenstelle.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Digital oder händisch ausfüllbares PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen
Tel.: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
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