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Hunde - Anmeldung nach Landeshundegesetz

Das Landeshundegesetz vom 18.12.2002 bestimmt, dass die Haltung, Zucht und Ausbildung großer oder gefährlicher Hunde anzeige- bzw. erlaubnispflichtig ist.
Ob eine Anzeige ausreicht oder eine ordnungsbehördliche Erlaubnis einzuholen ist, richtet sich nach der Kategorie, in die der betreffende Hund nach dem Landeshundegesetz einzustufen ist.

  • 1. "Große Hunde" nach § 11 LHundeG sind Hunde, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg haben. Hier besteht Anzeigepflicht nach Vordruck, erhältlich im Bürgerbüro oder im Ordnungsamt. Der erforderliche Nachweis der Sachkunde für größere Hunde (§ 11 LHundeG NRW) kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.
  • 2. Hunde nach § 3 LHundeG sind Hunde der Rassen: Pitbull-Terrier; American Staffordshire Terrier; Staffordshire Bullterrier; Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden (Erlaubnispflicht).
  • 3. Hunde nach § 10 LHundeG sind Hunde der Rassen: Alano; American Bulldog; Bullmastiff; Mastiff; Mastino Espanol; Mastino Napoletano; Fila Brasileiro; Dogo Argentino; Rottweiler; Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden (Erlaubnispflicht).

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes oder Hundes bestimmter Rasse

Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass die antragstellende Person (Halter/in) das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Halterin oder der Halter muss zudem in der Lage sein, den gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen.
Das Landeshundegesetz fordert weiterhin, dass die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sind.
• Zur Sachkundeprüfung können Sie sich beim Veterinäramt des Kreises Lippe anmelden
• Für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz) muss die Sachkundeprüfung (Wesenstest) bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes abgelegt werden.
• Sachkundeprüfung für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz) können Sie bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes ablegen oder bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten Sachverständigenstelle.


Sie benötigen die folgenden Unterlagen:

  • Antrag
  • Sachkundenachweis
  • Behörden-Führungszeugnis des Hundehalters (nur für Hunde nach §§ 3 u. 10)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis
  • Nachweis über die Microchipkennzeichnung Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Hundehaltung erforderlich sowie
  • Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Hundehaltung erforderlich sowie
  • ein Wesenstest des Hundes (Nachweis wird vom Veterinäramt des Kreises Lippe durch Vorstellung des Hundes ausgestellt. Termine hierfür sein dort zu erfragen)

Gebühren

  • Die Anzeigengebühr beträgt 25,00 Euro.
  • Die Erlaubnisgebühr für Hunde nach §§ 3 u. 10 LHundeG beträgen 60,00 bis 100,00 Euro.
Fachbereich
Fachbereich 3: Ordnung und Soziales
Straße
Rathausplatz 1
Ort
33813 Oerlinghausen
Gebäude
Ordnungsamt

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Anschrift

Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen

Kontakt

Tel.: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
Kontaktformular

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