Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
Die Hundesteuer beträgt jährlich:
Ein Informationsschreiben zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Hundesteuersatzung für die Stadt Oerlinghausen vom 30.06.2015
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen
Tel.: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
Kontaktformular
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