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Kinderfonds

Durch den Oerlinghauser Kinderfonds können Mädchen und Jungen zwischen 4 und 18 Jahren, deren Eltern SGB II- oder Wohngeldempfänger sind, Zuschüsse zum Besuch eines Musik- oder Sportvereins erhalten. Die in Betracht kommenden Familien werden jedes Jahr vom Jobcenter oder der Stadt Oerlinghausen angeschrieben und erhalten den sog. Kinderpass, ein Merkblatt und ein Informationsblatt der in Frage kommenden Vereine. Voraussetzung ist die vorherige Beantragung eines Zuschusses von Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket (BuT).

So wird es gemacht:

  • Musik- oder Sportangebot aussuchen (Informationsblatt).
  • Das Berechtigungsschreiben bei Sportverein oder Musikanbieter vorzeigen.
  • Der Sportverein / Musikanbieter trägt auf der Rückseite Kurs und Kosten ein.
  • Den so durch den Verein ausgefüllten Berechtigungsschein reichen Sie mit dem Nachweis der bereits beantragten bzw. bewilligten Mittel aus dem Programm „Bildung und Teilhabe“ der Stadt Oerlinghausen zur Prüfung ein.
  • Nach dem Bestätigungsvermerk der Stadt Oerlinghausen ist der Berechtigungsschein erneut dem Sportverein / Musikverein vorzulegen, der erst danach berechtigt ist, den bestätigten Betrag vom Konto des Oerlinghauser Kinderfonds abzurufen.
Fachbereich
Fachbereich 3: Ordnung und Soziales
Straße
Rathausplatz 1
Ort
33813 Oerlinghausen
 

Anschrift

Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen

Kontakt

Tel.: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
Kontaktformular

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