Durch den Oerlinghauser Kinderfonds können Mädchen und Jungen zwischen 4 und 18 Jahren, deren Eltern SGB II- oder Wohngeldempfänger sind, Zuschüsse zum Besuch eines Musik- oder Sportvereins erhalten. Die in Betracht kommenden Familien werden jedes Jahr vom Jobcenter oder der Stadt Oerlinghausen angeschrieben und erhalten den sog. Kinderpass, ein Merkblatt und ein Informationsblatt der in Frage kommenden Vereine. Voraussetzung ist die vorherige Beantragung eines Zuschusses von Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket (BuT).
So wird es gemacht:
Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen
Tel.: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
Kontaktformular
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