Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom örtlichen Bürgerbüro auf Antrag erteilt wird. Bei Deutschen im Ausland wird die Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat ausgestellt.
Die Bescheinigung enthält u. a. folgende Angaben:
Hiermit bestätige ich, dass die nachstehend aufgeführte Person laut Melderegister lebt.
Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland, erforderlich sein. Die Erteilung für Rentenzwecke im Inland ist gebühren frei.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Persönliches Erscheinen erforderlich
Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen
Tel.: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
Kontaktformular
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