Neben den Namensänderungen nach bürgerlichem Recht (Änderungen durch das Standesamt), hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, sowohl Vor- als auch Familiennamen durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung - auch behördliche Namensänderung genannt (Ordnungsbehördliche Änderung) - zu ändern.
Es besteht daher die Möglichkeit, einen Vor- oder Familiennamen zu ändern, wenn hierzu ein wichtiger Grund besteht.
Das Nichtgefallen eines Namens kann nicht als ausreichender Grund angesehen werden. Gleiches gilt auch für die Änderung eines Vornamens.
Die Gründe können vielseitiger Art sein:
Der Antrag wird vom Kreis Lippe bearbeitet und entschieden.
https://www.kreis-lippe.de/
Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen
Tel.: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
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