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Schülerbeförderung, Schülermonatsticket

Ein detailliertes Merkblatt zum Thema finden Sie unter dem Reiter "Details"

Für den Weg zwischen Schule und Wohnsitz können den Schülern Kosten entstehen. Diese Schülerfahrkosten werden vom Träger der besuchten Schule übernommen, wenn die u.g. Voraussetzungen vorliegen.
Schülerfahrkosten müssen wirtschaftlich und zumutbar sein. Über Art und Umfang der Schülerbeförderung entscheidet der Schulträ¬ger, es besteht keine Pflicht zur Beförderung. Der Schulträger entscheidet auch über das zweckmäßigste Verfahren.

Voraussetzungen:
Die Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW trifft für die zumutbare Länge des Schulwegs folgende Regelung:

  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 beträgt die Entfernungs¬grenze 2,0 Kilometer
  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis EF1 beträgt die Entfernungs¬grenze 3,5 Kilometer
  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassen Q1 bis 13 beträgt die Entfernungs¬grenze 5,0 Kilometer

Der Schulweg ist der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule der besuchten Schulform. Bei gesundheitlichen Gründe oder der Beschaffenheit des Schulweges können Ausnahmen gemacht werden.

Antrags- und Bewilligungsverfahren:
Der Antrag muss einmalig bei Aufnahme an der Schule im Sekretariat rechtzeitig vor Schuljahresbeginn gestellt werden. Dort sind auch Antragsformulare erhältlich. Die berechtigten Schüler erhalten dann Schülermonatskarten für den öffentlichen Personennahverkehr. Bewilligungszeitraum ist jeweils das Schuljahr.
Bei Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen (zum Beispiel Umzug oder Schulwechsel) sind bereits erhaltene Schülermonatskarten unverzüglich an das Schulsekretariat zurückzugeben.

Fachbereich
Fachbereich 1: Interne Dienste und Bildung
Straße
Rathausplatz 1
Ort
33813 Oerlinghausen

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Anschrift

Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen

Kontakt

Tel.: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
Kontaktformular

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