Die Reinigungspflicht der Stadt beinhaltet im Winter insbesondere das Schneeräumen sowie das Bestreuen an den gefährlichen Stellen der verkehrswichtigen Straßen bei Schnee- und Eisglätte. Art und Umfang der Reinigungspflichten der Anlieger ergeben sich aus den §§ 2 – 4 der Straßenreinigungssatzung.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Oerlinghausen gültig ab 01.01.2019
Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen
Tel.: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
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