Wohnen kostet Geld - oft zu viel Geld für Haushalte, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Deshalb gewährt der Staat in solchen Fällen einen Zuschuss in Form von Wohngeld als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss (für Eigentümerinnen und Eigentümer).
Bewilligungsvoraussetzungen:
Ob auch bei Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld besteht, prüfen wir gerne individuell.
Das Wohngeld ist abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete bzw. der Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern) und vom Gesamteinkommen des Haushalts.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind grundsätzlich
Empfängerinnen und Empfänger folgender Transferleistungen:
Sie benötigen die folgenden Unterlagen (evtl. weitere nach Rücksprache mit der Sachbearbeitung):
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Fachbereichs stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Stadt Oerlinghausen
Der Bürgermeister
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen
Tel.: 0 52 02 / 493-0
Fax: 0 52 02 / 493-93
info@oerlinghausen.de
Kontaktformular
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