Wirtschaftsförderung
Das eigene Gewerbe
Wer selbstständig ein Gewerbe, eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle betreibt, muss dies bei der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) anzeigen. Das gilt auch, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf bisher nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen ausgedehnt oder der Betrieb aufgegeben wird.
Bei jeder Veränderung erfolgt eine Mitteilung an:
- das zuständige Finanzamt
- die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
- die jeweilige Berufsgenossenschaft
- das staatliche Amt für Arbeitsschutz
- LDS NRW
Für die An-, Um- und Abmeldungen sind Vordrucke verbindlich vorgeschrieben. Diese Formulare finden Sie untenstehend oder über das Wirtschafts-Service-Portal-NRW.
Darüber hinaus können für einzelne Gewerbe Befähigungsnachweise oder auch zusätzliche Erlaubnisse erforderlich sein.