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Stadtplanung

Gebietsentwicklung Helpup

Entwicklungsgebiet in Helpup zwischen Goldstraße und Mühlenstraße - Bebauungsplan 02/10 "Westlich des Siekbachs"

Allgemeine Informationen zum Verfahren

Ergänzend zu der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit vom 13.04.2022 bis einschließlich 20.05.2022 durchgeführt wurde, findet am 23.06.2022 ab 17:30 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Aufstellung des Bebauungsplans 02/10 „Westlich des Siekbachs“ in der Aula der Grundschule Helpup, Lagesche Straße 26 statt.

Frage Sprechblase
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Öffentliche Informationsveranstaltung

zur Aufstellung von Bebauungsplan Nr. 02/10 „Westlich des Siekbachs“ und zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes

Ergänzend zu der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit vom 13.04.2022 bis einschließlich 20.05.2022 durchgeführt wurde, fand am 23.06.2022 ab 17:30 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Aufstellung des Bebauungsplans 02/10 „Westlich des Siekbachs“ in der Aula der Grundschule Helpup, Lagesche Straße 26 statt.

Die interessierte Öffentlichkeit erhielt hier die Möglichkeit, Fragen zu dem Verfahrensstand „frühzeitige Beteiligung“ direkt an die Planbeteiligten zu stellen. Diese waren durch einen Vertreter der Verwaltung, des Planungsbüros und dem Projektentwickler vertreten. Die Präsentation zur Informationsveranstaltung können Sie als PDF-Dokument runterladen.

Bebauungsplan-Vorentwurf (keine verbindliche Planung)
Bebauungsplan-Vorentwurf (keine verbindliche Planung)
Bebauungsplan-Vorentwurf (keine verbindliche Planung)
Bebauungsplan-Vorentwurf (keine verbindliche Planung)

Wie geht es weiter?

Die Grundlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans sind nun schon teilweise geschaffen. Ziel ist die Ausarbeitung von Entwürfen für eine verbindliche Bauleitplanung und die mindestens zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange an dem Planverfahren. Wie bereits weiter oben erwähnt ist kein hier vorgestellter Plan verbindlich. Das Verfahren ist offen.

Voraussetzung für eine verbindliche Planung ist natürlich die realistische Aussicht auf Umsetzbarkeit. Das soll heißen, dass die Flächen die nun überplant werden später in der Umsetzungsphase auch tatsächlich für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Dies zu klären ist derzeit eine der Hauptaufgaben des Projektentwicklers.

Derzeit wird mit einer Planungsreife in 1 - 1,5 Jahren für erste Teilflächen des Gebietes gerechnet. Das wäre der Zeitpunkt zu dem Bauanträge gestellt werden könnten. Je nach Verfügbarkeit der Flächen und den Ergebnissen der Beteiligung kann sich diese Schätzung zeitlich verschieben.

An dieser Stelle unserer Homepage werden wir im weiteren Verfahren immer wieder neue Informationen einstellen, sobald diese zur Verfügung stehen. Es lohnt sich also ggfs. diese Seite zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzusuchen, um neue Informationen zu erhalten.