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Stadtplanung

Gebietsentwicklung Helpup

Entwicklungsgebiet in Helpup zwischen Goldstraße und Mühlenstraße - Bebauungsplan 02/10 "Westlich des Siekbachs"

Allgemeine Informationen zum Verfahren

Ergänzend zu der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit vom 13.04.2022 bis einschließlich 20.05.2022 durchgeführt wurde, findet am 23.06.2022 ab 17:30 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Aufstellung des Bebauungsplans 02/10 „Westlich des Siekbachs“ in der Aula der Grundschule Helpup, Lagesche Straße 26 statt.

Kurzüberblick

Im westlichen Bereich von Helpup, zwischen der Goldstraße im Süden und der Mühlenstraße im Norden wird derzeit eine Entwicklungsfläche vorbereitet, die das hauptsächliche Ziel hat Wohnbauflächen auszuweisen.

Die Stadt Oerlinghausen hat sich in den vergangenen Jahren verstärkt auf die Innenentwicklung zur Bereitstellung von Baulandflächen konzentriert. Durch Nachverdichtung und der Ausnutzung bereits vorhandener Wohnbauflächen konnte so eine sehr gute Verdichtungsquote im Vergleich zum Landesdurchschnitt in NRW erzielt werden. Ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden wurde so erreicht. Die zur Nachverdichtung verfügbaren Flächen und die damit verbundenen Bebauungsmöglichkeiten sind mittlerweile jedoch nur noch eingeschränkt vorhanden. Die Nachfrage nach Bauland, speziell in Helpup ist durchgehend auf hohem Niveau. Dabei sind es häufig ortsansässige Bürgerinnen und Bürger, die auf der Suche nach geeignetem Baugrund sind und nur schwer Flächen finden können.

Im Entwicklungsgebiet "Westlich des Siekbachs" ist ein Bereich im Flächennutzungsplan der Stadt als Wohnbaufläche festgesetzt, der die Möglichkeit bietet hieraus einen Bebauungsplans zu entwickeln, der zukünftig entsprechende Wohngebiete verbindlich ausweisen kann.

Bisherige Planung

Um das Plangebiet zu entwickeln, wurde 2018 ein Planungsbüro mit der sogenannten Rahmenplanung beauftragt. Dieser Planungsschritt war notwendig, um das mit 27 Hektar für Oerlinghauser Verhältnisse sehr große Plangebiet einer strukturierten Entwurfsidee zuzuführen, die den Rahmen für die weitere Entwicklungsstrategie beschreibt. Das Ergebnis ist die sogenannte Rahmenplanung Helpup. Nachfolgend eine Vorstudie und die Rahmenplanung.

Diese Planungen waren und sind natürlich in keinster Weise verbindlich, zeigen jedoch auf, welches Entwicklungspotential sich in der Fläche verbirgt. Auch die Berücksichtigung von Flächen für die Regenrückhaltung und ggfs. Gemeinbedarfsflächen für eine Kindertagesstätte konnten hier schon vorgeplant werden.

Vorstudie Westlich des Siekbachs
Vorstudie Westlich des Siekbachs
Rahmenplanung Helpup
Rahmenplanung Helpup

Aktueller Planungsstand

Im September 2020 wurde der politische Beschluss gefasst, das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten. Damit einher gehen Leitlinien für den weiteren Entwurf, die darauf abzielen bezahlbaren Wohnraum und klimafreundliche Bebauungsstrukturen zu schaffen, sowie alternative Wohnformen planungsrechtlich zu ermöglichen und vieles weitere mehr.

Zudem wurde beschlossen, dass für das Entwicklungsgebiet ein Projektentwickler damit beauftragt wird, die weitere Planung, die Erschließung und auch die Vermarktung durchzuführen.

Grundlage für die weitere Erarbeitung eines Bebauungsplans ist nachfolgender Gestaltungsplan, der sich sehr stark an der zuvor erarbeiteten Rahmenplanung orientiert.

Auch dieser Gestaltungsplan ist keine verbindliche Planung. Ein verbindlicher Bebauungsplan wird durch die nachfolgend beschriebenen Verfahrensschritte angestrebt.

Gestaltungsplan Westlich des Siekbachs
Gestaltungsplan Westlich des Siekbachs
Frage Sprechblase

Kontakt + Infos

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Öffentliche Informationsveranstaltung

zur Aufstellung von Bebauungsplan Nr. 02/10 „Westlich des Siekbachs“ und zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes

Ergänzend zu der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, die gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit vom 13.04.2022 bis einschließlich 20.05.2022 durchgeführt wurde, fand am 23.06.2022 ab 17:30 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Aufstellung des Bebauungsplans 02/10 „Westlich des Siekbachs“ in der Aula der Grundschule Helpup, Lagesche Straße 26 statt.

Die interessierte Öffentlichkeit erhielt hier die Möglichkeit, Fragen zu dem Verfahrensstand „frühzeitige Beteiligung“ direkt an die Planbeteiligten zu stellen. Diese waren durch einen Vertreter der Verwaltung, des Planungsbüros und dem Projektentwickler vertreten. Die Präsentation zur Informationsveranstaltung können Sie als PDF-Dokument runterladen.

Bebauungsplan-Vorentwurf (keine verbindliche Planung)
Bebauungsplan-Vorentwurf (keine verbindliche Planung)
Bebauungsplan-Vorentwurf (keine verbindliche Planung)
Bebauungsplan-Vorentwurf (keine verbindliche Planung)

Wie geht es weiter?

Die Grundlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans sind nun schon teilweise geschaffen. Ziel ist die Ausarbeitung von Entwürfen für eine verbindliche Bauleitplanung und die mindestens zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange an dem Planverfahren. Wie bereits weiter oben erwähnt ist kein hier vorgestellter Plan verbindlich. Das Verfahren ist offen.

Voraussetzung für eine verbindliche Planung ist natürlich die realistische Aussicht auf Umsetzbarkeit. Das soll heißen, dass die Flächen die nun überplant werden später in der Umsetzungsphase auch tatsächlich für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Dies zu klären ist derzeit eine der Hauptaufgaben des Projektentwicklers.

Derzeit wird mit einer Planungsreife in 1 - 1,5 Jahren für erste Teilflächen des Gebietes gerechnet. Das wäre der Zeitpunkt zu dem Bauanträge gestellt werden könnten. Je nach Verfügbarkeit der Flächen und den Ergebnissen der Beteiligung kann sich diese Schätzung zeitlich verschieben.

An dieser Stelle unserer Homepage werden wir im weiteren Verfahren immer wieder neue Informationen einstellen, sobald diese zur Verfügung stehen. Es lohnt sich also ggfs. diese Seite zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzusuchen, um neue Informationen zu erhalten.